
Wärmepumpe Stromkosten 2026: Lohnt sich der Betrieb?
Wärmepumpe Stromkosten 2026 – kurz und ehrlich
Die Wärmepumpe Stromkosten 2026 hängen an genau zwei Zahlen: der Jahresarbeitszahl deiner Anlage und dem Preis pro Kilowattstunde, den du zahlst. Wärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl ergibt den Stromverbrauch – alles andere ist Tarifarbeit.
Diese zwei Sätze sind die Kurzfassung. Der ehrliche Rest: Es gibt keine amtliche Durchschnittszahl „X Euro pro Jahr", und es gibt auch keinen offiziellen Durchschnittspreis für Wärmepumpentarife 2026. Was es gibt, sind belastbare Bausteine – und mit §14a EnWG einen Rechtsanspruch auf ein reduziertes Netzentgelt, den nicht jeder Netzbetreiber sauber umsetzt. Stand aller Angaben: Juli 2026.
Ein Hinweis vorab: Wir verkaufen keine Wärmepumpen und geben keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir ordnen die Zahlen ein und bringen dich mit passenden Fachbetrieben zusammen.
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Jetzt berechnenWärmepumpe Stromverbrauch pro Jahr: so rechnest du ihn aus
Die Rechenregel kommt vom Umweltbundesamt und ist denkbar einfach:
Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl (JAZ) = Stromverbrauch
Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr – Sommer wie Winter, Heizung wie Warmwasser. Bei einer JAZ von 3,0 macht die Wärmepumpe aus 33 kWh Strom rund 100 kWh Wärme; die restlichen 67 kWh zieht sie kostenlos aus der Umwelt.
Welche JAZ realistisch ist, zeigen die Feldstudien des Umweltbundesamts – und die liegen unter den Prospektwerten:
| Anlagentyp | Neubau | Bestandsgebäude |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 2,6 – 3,3 | 2,4 – 3,1 |
| Erdreich-Wärmepumpe | 3,2 – 4,3 (bis 5,4) | 3,0 – 3,7 (bis 4,8) |
Die Bestwerte im Feldtest liegen bei Luft-Wasser-Geräten über 4,0 – erreicht werden sie aber nur in gut abgestimmten Systemen. Rechne für dein Haus mit dem mittleren Band, nicht mit dem Bestwert.
Was das in Kilowattstunden bedeutet
Ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr braucht damit:
| Jahresarbeitszahl | Stromverbrauch pro Jahr |
|---|---|
| 2,5 | 8.000 kWh |
| 3,0 | ca. 6.700 kWh |
| 3,5 | ca. 5.700 kWh |
Zwischen JAZ 2,5 und 3,5 liegen also über 2.000 kWh im Jahr – bei jedem Tarif ein dreistelliger Eurobetrag. Deshalb entscheidet die Anlagenplanung mehr über deine Stromrechnung als die Anbieterwahl.
Was kostet die Kilowattstunde 2026?
Hier wird es unbequem ehrlich: Einen amtlichen Durchschnittspreis für Wärmepumpen- oder Heizstromtarife 2026 gibt es nicht. Weder das Statistische Bundesamt noch die Bundesnetzagentur weisen Wärmestrom getrennt aus. Belegt sind nur die Bestandteile – und die allgemeinen Preisanker:
- 40,55 ct/kWh zahlten Haushalte im 2. Halbjahr 2025 im Schnitt (Destatis, plus 1,6 % gegenüber dem ersten Halbjahr). Das ist der letzte offizielle Halbjahreswert; für 2026 liegt noch keiner vor.
- 34,9 ct/kWh kostete Strom für Neukunden im Januar 2026 im Modell der Bundesnetzagentur – rund 7 % unter dem Vorjahr.
Wärmepumpenstrom liegt darunter, weil drei Preisbestandteile reduziert sind:
- Netzentgelt: für Wärmepumpenstrom durchschnittlich rund 7 ct/kWh günstiger als für Haushaltsstrom.
- Konzessionsabgabe: 0,11 ct/kWh netto statt regulär rund 1,6 ct/kWh – ein Vorteil von etwa 1,5 ct/kWh. Die Höchstbeträge stehen in §2 der Konzessionsabgabenverordnung; für Tarifkunden reichen sie je nach Gemeindegröße von 1,32 bis 2,39 ct/kWh, für Sondervertragskunden gelten 0,11 ct/kWh.
- Umlagen: Nach §22 EnFG verringert sich der Anspruch auf KWKG-, Offshore- und §19-Umlagen „auf null" für Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird. Wert: rund 78 € pro Jahr bei 6.000 kWh.
In Summe sind das grob 8 bis 10 ct/kWh unter dem Haushaltsstrompreis – vorausgesetzt, die Wärmepumpe hängt an einem eigenen Zählpunkt mit eigenem Liefervertrag. Bezogen auf die Preisanker oben landest du damit rechnerisch in einer Größenordnung von etwa 25 bis 32 ct/kWh.
Das ist eine Herleitung aus belegten Bestandteilen, keine amtliche Zahl. Die tatsächliche Ersparnis variiert außerdem stark von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Ein Rechenbeispiel, kein Versprechen
Für das Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf und einem Wärmepumpentarif in diesem Band:
| Jahresarbeitszahl | Strombedarf | Stromkosten pro Jahr (ca.) |
|---|---|---|
| 2,5 | 8.000 kWh | 2.000 – 2.560 € |
| 3,0 | ca. 6.700 kWh | 1.700 – 2.150 € |
| 3,5 | ca. 5.700 kWh | 1.400 – 1.800 € |
Dazu kommen laufende Nebenkosten, die gern vergessen werden: 150 bis 300 € Wartung pro Jahr (der Schornsteinfeger entfällt bei einer reinen Wärmepumpe dafür komplett), der gedeckelte Messstellenbetrieb von 50 € plus 50 € brutto pro Jahr bei einer §14a-Anlage und – falls du dich für einen zweiten Zähler entscheidest – dessen Grundgebühr.
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§14a EnWG: Warum Wärmepumpenstrom günstiger ist – und was du dafür abgibst
§14a EnWG regelt die „netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Erfasst sind Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Autos, Anlagen zur Kälteerzeugung oder Stromspeicherung und Nachtstromspeicherheizungen.
Für dich gilt: Jede seit dem 01.01.2024 angeschlossene Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fällt darunter – verpflichtend, nicht freiwillig. Die Inbetriebnahme musst du dem Netzbetreiber vorab melden (§19 Abs. 2 NAV).
Der Deal dahinter ist ein Tausch, und beide Seiten sind konkret:
- Du gibst ab: Der Netzbetreiber darf bei drohender Überlastung in den Strombezug eingreifen.
- Du bekommst: Der Netzbetreiber muss dir im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt anbieten – und er darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.
Gerade der zweite Punkt ist für Eigentümer in dicht bebauten Vierteln viel wert: Netzengpass ist seit 2024 kein zulässiger Ablehnungsgrund mehr.
Bestandsanlagen: Übergangsfrist bis Ende 2028
Für Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gingen und für die bereits eine alte §14a-Steuerungsvereinbarung bestand, läuft eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Ein freiwilliger Wechsel ins neue Regime ist jederzeit möglich, und der Netzbetreiber darf ihn nicht ablehnen.
Zwei Ausnahmen musst du kennen:
- Nachtspeicherheizungen können nicht ins neue Regime wechseln. Für sie gilt die bisherige Vereinbarung bis zur Außerbetriebnahme fort.
- Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen – und bekommen dann eben auch keine Netzentgeltreduzierung.
Modul 1, Modul 2, Modul 3: die Netzentgelt-Reduzierung im Vergleich
Die Bundesnetzagentur hat drei Module festgelegt. Du wählst bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber oder beim Abschluss des Liefervertrags:
| Modul | Was passiert | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschaler Abzug vom Netzentgelt | 110 – 190 € brutto/Jahr je Netzgebiet | kein separater Zähler nötig |
| Modul 2 | 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis plus Erlass des Grundpreises | verbrauchsabhängig; Grundpreis-Erlass ø rund 95 €/Jahr | separater Zählpunkt für die Wärmepumpe |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt mit drei Stufen: HT, ST und NT | netzbetreiberabhängig | seit 01.04.2025, nur zusammen mit Modul 1 |
Zur Modul-1-Spanne zwei Zahlenbilder, die man auseinanderhalten sollte: Die BNetzA-Festlegung von 2023 beschreibt einen Korridor von 110 bis 190 € brutto pro Jahr. Die Verbraucherzentrale hat die tatsächlichen Preisblätter der Netzbetreiber für 2024 ausgewertet und kam auf durchschnittlich rund 150 € bei einer Spanne von 106 bis 210 €. Eine belastbare Zahl für 2026 aus Primärquellen gibt es nicht – rechne mit dieser Größenordnung, nicht mit einem festen Betrag.
Modul 3 arbeitet mit drei festen Tarifstufen: einer Hochlaststufe (HT) oberhalb der Standardlaststufe (ST) und einer Niedriglaststufe (NT) darunter. Die täglichen Zeitfenster stehen für ein Jahr fest. Wer die Wärmepumpe über einen Pufferspeicher in die NT-Fenster verschieben kann, holt hier zusätzlich etwas heraus.
Die Faustlogik – und der ehrliche Haken
Modul 1 ist eine feste Pauschale: Je mehr Strom deine Wärmepumpe zieht, desto eher schlägt das prozentuale Modul 2 diese Pauschale. Unter rund 4.000 kWh Jahresverbrauch trägt der zweite Zähler seine Grundgebühr aber meist nicht – dann bleibt Modul 1 im normalen Haushaltstarif die vernünftigere Wahl.
Und jetzt der Haken, den die meisten Ratgeber verschweigen: Am 28.05.2026 hat die Bundesnetzagentur Zwangsgeldverfahren gegen zwei Netzbetreiber eingeleitet, weil sie die vorgeschriebenen Netzentgeltreduzierungen – besonders Modul 3 – nicht oder nur unzureichend umsetzen. BNetzA-Präsident Klaus Müller nannte das „nicht mehr hinnehmbar". Die betroffenen Netzbetreiber haben bis zum 30.09.2026 Zeit, die Mängel zu beseitigen.
Für dich heißt das: Die Reduzierung ist ein Rechtsanspruch, aber nicht überall abrufbar. Frag bei deinem Netzbetreiber ausdrücklich nach allen drei Modulen und lass dir die Ablehnung schriftlich geben.
Dimmen: Kann der Netzbetreiber die Wärmepumpe abschalten?
Nein – drosseln ja, abschalten nein. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren. Diese Mindestleistung muss stets zur Verfügung stehen, damit die Wärmepumpe weiterlaufen kann. Die Regel greift überhaupt nur bei Anlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung.
Eingriffe müssen aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung abgeleitet sein – der Netzbetreiber darf nicht nach Gefühl drosseln.
Ein Detail, das für PV-Besitzer zählt: Selbst produzierter Strom wird auf die 4,2-kW-Grenze nicht angerechnet. Mit Photovoltaik und Speicher kann deine Wärmepumpe also auch während einer Drosselung oberhalb dieser Schwelle arbeiten.
Wie häufig und wie lange real gedimmt wird, ist bislang nicht amtlich erhoben – dazu kursieren Schätzungen, aber keine belastbare Statistik. Wir nennen deshalb bewusst keine Zahl.
Lohnt sich ein eigener Wärmepumpentarif mit zweitem Zähler?
Das ist die teuerste Einzelentscheidung nach der Anlagenplanung. Auf der Habenseite stehen vier Posten, die alle einen separaten Zählpunkt voraussetzen:
- Modul 2: 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis plus Erlass des Grundpreises (ø rund 95 €/Jahr)
- Netzentgelt insgesamt: durchschnittlich rund 7 ct/kWh günstiger als Haushaltsstrom
- Konzessionsabgabe: 0,11 ct/kWh netto statt rund 1,6 ct/kWh
- Umlagenbefreiung nach §22 EnFG: rund 78 € pro Jahr bei 6.000 kWh
Dagegen rechnest du: die zusätzliche Grundgebühr des zweiten Zählers, einen separaten Liefervertrag und den Messstellenbetrieb. Dessen Preise sind immerhin gedeckelt – dazu gleich mehr.
Die Verbraucherzentrale nennt als Schwelle rund 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch pro Jahr: Darüber lohnt der eigene Zähler in der Regel, darunter meist nicht. Bei einer JAZ von 3,0 entspricht das etwa 12.000 kWh Wärmebedarf – das Beispielhaus oben mit 20.000 kWh liegt also klar darüber.
Ein Vorbehalt bleibt: Wie groß die Ersparnis konkret ausfällt, variiert von Netzgebiet zu Netzgebiet erheblich. In manchen Regionen sind Wärmepumpentarife sehr günstig, in anderen vergleichsweise teuer. Ein Preisvergleich mit deiner Postleitzahl ersetzt jede Faustregel.
Smart Meter und Steuereinrichtung: Pflicht, aber gedeckelt
Sobald eine §14a-Vereinbarung besteht, muss der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinrichtung einbauen – ein Wahlrecht hast du nicht. Die Steuerung läuft über das Smart-Meter-Gateway.
Die Kosten sind nach dem Messstellenbetriebsgesetz gedeckelt (Preisobergrenzen angepasst zum 01.01.2025):
- 50 € brutto pro Jahr für das intelligente Messsystem, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist (im Regelfall ohne: 20 €)
- zusätzlich 50 € brutto pro Jahr für Einbau und Betrieb der Steuereinrichtung
Macht 100 € brutto im Jahr – gegen die Netzentgeltreduzierung gerechnet immer noch ein klares Plus.
Was sich 2026 beim Strompreis selbst ändert
Zwei Dinge sind 2026 passiert, und nur eines davon hilft Wärmepumpen-Besitzern richtig:
Die Netzentgelte sind gesunken. Ein Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds senkt 2026 die Übertragungsnetzentgelte. Das Gesetz trat am 12.12.2025 in Kraft, die Wirkung greift seit dem 01.01.2026. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 100 € Entlastung. Im Gesamtpaket entlastet die Bundesregierung die Energiekosten um etwa 10 Mrd. € pro Jahr; ein Haushalt mit 3.500 kWh Strom und 20.000 kWh Gas spart „im Schnitt bis zu 160 Euro im Jahr" – wobei ein Teil davon auf den Wegfall der Gasspeicherumlage entfällt, der Gasheizungen zugutekommt, nicht der Wärmepumpe.
Die Stromsteuer wurde für private Haushalte nicht gesenkt. Die dauerhafte Absenkung auf den EU-Mindeststeuersatz gilt nur für rund 600.000 Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Für Haushalte hätte eine Senkung auf den EU-Mindestsatz bei 3.500 kWh etwa 83 € pro Jahr gebracht – politisch bleibt die Frage in der Debatte, umgesetzt ist sie nicht.
Wichtig für deine Kalkulation: Der 6,5-Mrd.-Zuschuss ist für das Jahr 2026 konstruiert. Ob er 2027 fortgeführt wird, ist offen – plane deine Amortisation nicht mit einer dauerhaften Entlastung.
Wärmepumpe gegen Gas: ab welcher JAZ rechnet sich der Betrieb?
Der Vergleich lässt sich auf eine Formel bringen:
Die Wärmepumpe ist im Betrieb günstiger, sobald die JAZ größer ist als Strompreis ÷ Gaspreis.
Eingesetzt in die offiziellen Zahlen:
| Preisbasis | Strom | Gas | Nötige JAZ |
|---|---|---|---|
| Destatis, 2. Halbjahr 2025 (Haushalte) | 40,55 ct/kWh | 12,23 ct/kWh | ca. 3,3 |
| BNetzA, Neukunden Januar 2026 | 34,9 ct/kWh | 9,6 ct/kWh | ca. 3,6 |
| Mit Wärmepumpentarif (Netzentgeltvorteil rund 7 ct/kWh) | – | – | grob 2,7 – 2,9 |
Diese Quotienten sind Arithmetik aus den zitierten Primärzahlen, keine amtliche Aussage. Aber die Richtung ist eindeutig: Ohne Wärmepumpentarif brauchst du eine JAZ, die im Bestand nur gut geplante Anlagen erreichen. Mit Wärmepumpentarif rutscht die Schwelle in den Bereich, den normale Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand (2,4 bis 3,1) tatsächlich schaffen. Der Tarif entscheidet den Vergleich mit.
Auf der fossilen Seite kommt eine Position dazu, die die Wärmepumpe gar nicht trifft: der CO2-Preis. Für 2026 läuft der nationale Emissionshandel erstmals als Versteigerung mit Preiskorridor – Mindestpreis 55 €, Höchstpreis 65 € je Zertifikat, Nachverkauf zu 68 €. Die Versteigerungen laufen von Anfang Juli bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 an der EEX; der tatsächliche Zuschlagspreis steht erst danach fest.
Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh bedeutet das (inklusive 19 % Umsatzsteuer):
- Erdgas: rund 260 bis 310 € CO2-Kosten im Jahr (Emissionsfaktor 201 g CO₂/kWh)
- Heizöl: rund 350 bis 410 € im Jahr (266 g CO₂/kWh)
Eine Korrektur, die noch in vielen Ratgebern falsch steht: Der europäische Emissionshandel EU-ETS2 startet nicht 2027, sondern erst am 01.01.2028. Umweltrat (05.11.2025) und Europäisches Parlament (13.11.2025) haben die Regelphase um ein Jahr verschoben; die Berichtsphase wurde bis 2027 verlängert, die erste Zertifikatsabgabe für 2028 ist bis zum 31.05.2029 fällig. Der marktbestimmte CO2-Preis kommt also später als lange kommuniziert – er kommt aber.
Ob du überhaupt wechseln musst und was der CO2-Pfad für eine bestehende Öl- oder Gasheizung bedeutet, ordnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau ein.
Wann sich der Betrieb nicht rechnet
Es gibt Fälle, in denen die Rechnung nicht aufgeht – und der wichtigste Treiber ist immer derselbe: die Vorlauftemperatur.
Eine Modellrechnung des Umweltbundesamts zeigt, wie hart das durchschlägt: Bei einer Nenn-Vorlauftemperatur von 70 °C fällt die JAZ auf 2,4, und der Endenergiebedarf steigt um 25 %. Bei 45 °C steigt die JAZ auf 3,45, und der Bedarf sinkt um 12 %. Zwischen diesen beiden Auslegungen liegt im selben Haus fast ein Drittel der Stromrechnung.
Als Eignungs-Faustregel gilt: Die Vorlauftemperatur der Heizung sollte möglichst ganzjährig unter 55 °C bleiben.
Drei weitere Konstellationen, in denen du vorsichtig rechnen solltest:
- Unter rund 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch trägt sich der zweite Zähler meist nicht – dann bleibt nur Modul 1 im Haushaltstarif, und der Preisvorteil fällt deutlich kleiner aus.
- Bestandsanlage ohne alte §14a-Vereinbarung: keine Netzentgeltreduzierung, dauerhaft.
- Sehr kleine Heizflächen im unsanierten Altbau: technisch machbar, aber die hohen Systemtemperaturen fressen den Effizienzvorteil auf.
So senkst du die Stromkosten konkret
Die wirksamsten Hebel setzen alle an der Systemtemperatur an – und das Umweltbundesamt hat sie für Bestandsgebäude quantifiziert:
- Größere Heizkörper: +17 % JAZ. Der Hebel, für den du die Wärmepumpe selbst nicht anfassen musst – er senkt den nötigen Vorlauf.
- Effizienteres Gerät: +10 % JAZ.
- Erdreich statt Außenluft als Wärmequelle: über +30 % JAZ. Der größte Einzelhebel – im Bestand erreichen Erdreich-Wärmepumpen im Feldtest JAZ von 3,0 bis 3,7 statt 2,4 bis 3,1.
Dazu kommen drei Maßnahmen ohne großen Materialeinsatz:
- Hydraulischen Abgleich durchführen lassen und die Heizkurve sauber einstellen – beides senkt die nötige Vorlauftemperatur.
- Die Warmwasser-Zirkulationsleitung im Einfamilienhaus stilllegen; sie verringert die Effizienz einer Wärmepumpe.
- Die Modulwahl prüfen (siehe oben) und ab rund 4.000 kWh den separaten Zähler durchrechnen. Wenn dein Netzbetreiber Modul 3 anbietet, lohnt der Blick auf die NT-Zeitfenster.
Was Photovoltaik wirklich bringt
Solarstrom senkt die Wärmepumpen-Stromkosten spürbar: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart nach Rechnung der Verbraucherzentrale 30 bis 40 Cent. Und wie oben erwähnt zählt Eigenstrom nicht gegen die 4,2-kW-Dimmgrenze.
Die ehrliche Einschränkung: Der Strom aus einer üblichen Solaranlage auf einem Einfamilienhaus reicht nicht annähernd aus, um die Wärmepumpe allein zu betreiben. Heizbedarf und Solarertrag verlaufen gegenläufig – die Wärmepumpe zieht im Dezember am meisten, die Anlage liefert im Juni am meisten.
PV senkt also deine Wärmepumpen-Stromkosten, ersetzt aber den Netzbezug nicht. Wer mit „Wärmepumpe plus PV gleich Nullkosten" kalkuliert, verrechnet sich.
Anschaffung und Betrieb sind zwei verschiedene Rechnungen
Ein Punkt, der in Beratungsgesprächen regelmäßig durcheinandergeht: Die staatliche Förderung senkt den Einbaupreis – aber keinen Cent der laufenden Stromkosten. Umgekehrt ändert ein guter Wärmepumpentarif nichts an deinem Eigenanteil beim Einbau.
Beide Rechnungen musst du getrennt aufmachen. Wie viel Zuschuss in deinem Fall realistisch übrig bleibt, rechnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch.
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Fazit: Die JAZ entscheidet, der Tarif entscheidet mit
Die Stromkosten deiner Wärmepumpe 2026 stehen und fallen mit der Jahresarbeitszahl – und die steht und fällt mit der Vorlauftemperatur deines Hauses. Ein halber JAZ-Punkt ist im Einfamilienhaus schnell ein dreistelliger Betrag pro Jahr.
Der zweite Hebel ist der Tarif: Über §14a EnWG hast du einen Rechtsanspruch auf ein reduziertes Netzentgelt, dazu kommen die reduzierte Konzessionsabgabe und die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG. Zusammen sind das rechnerisch 8 bis 10 ct/kWh – genug, um den Vergleich mit einer Gasheizung zu drehen.
Der ehrliche Rest: Es gibt keinen amtlichen Durchschnittspreis für Wärmepumpentarife 2026, die Modul-1-Pauschalen sind nur für ältere Jahre belegt, und die Bundesnetzagentur musste 2026 Zwangsgelder androhen, damit Netzbetreiber die Reduzierungen überhaupt anbieten. Verlass dich deshalb nicht auf Durchschnittswerte aus dem Netz, sondern auf drei eigene Zahlen: deinen Wärmebedarf, eine realistische JAZ für dein Haus und ein konkretes Tarifangebot für deine Postleitzahl.
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