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Geöffneter Stromverteiler mit Leitungsschutzschaltern, FI-Schalter und digitalem Messrelais – Symbolbild für Zählerplatz, Netzentgelt und Stromkosten einer Wärmepumpe
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Wärmepumpe Stromkosten 2026: Lohnt sich der Betrieb?

Von James Phan14 Min. Lesezeit

Wärmepumpe Stromkosten 2026 – kurz und ehrlich

Die Wärmepumpe Stromkosten 2026 hängen an genau zwei Zahlen: der Jahresarbeitszahl deiner Anlage und dem Preis pro Kilowattstunde, den du zahlst. Wärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl ergibt den Stromverbrauch – alles andere ist Tarifarbeit.

Diese zwei Sätze sind die Kurzfassung. Der ehrliche Rest: Es gibt keine amtliche Durchschnittszahl „X Euro pro Jahr", und es gibt auch keinen offiziellen Durchschnittspreis für Wärmepumpentarife 2026. Was es gibt, sind belastbare Bausteine – und mit §14a EnWG einen Rechtsanspruch auf ein reduziertes Netzentgelt, den nicht jeder Netzbetreiber sauber umsetzt. Stand aller Angaben: Juli 2026.

Ein Hinweis vorab: Wir verkaufen keine Wärmepumpen und geben keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir ordnen die Zahlen ein und bringen dich mit passenden Fachbetrieben zusammen.

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Wärmepumpe Stromverbrauch pro Jahr: so rechnest du ihn aus

Die Rechenregel kommt vom Umweltbundesamt und ist denkbar einfach:

Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl (JAZ) = Stromverbrauch

Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr – Sommer wie Winter, Heizung wie Warmwasser. Bei einer JAZ von 3,0 macht die Wärmepumpe aus 33 kWh Strom rund 100 kWh Wärme; die restlichen 67 kWh zieht sie kostenlos aus der Umwelt.

Welche JAZ realistisch ist, zeigen die Feldstudien des Umweltbundesamts – und die liegen unter den Prospektwerten:

AnlagentypNeubauBestandsgebäude
Luft-Wasser-Wärmepumpe2,6 – 3,32,4 – 3,1
Erdreich-Wärmepumpe3,2 – 4,3 (bis 5,4)3,0 – 3,7 (bis 4,8)

Die Bestwerte im Feldtest liegen bei Luft-Wasser-Geräten über 4,0 – erreicht werden sie aber nur in gut abgestimmten Systemen. Rechne für dein Haus mit dem mittleren Band, nicht mit dem Bestwert.

Was das in Kilowattstunden bedeutet

Ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr braucht damit:

JahresarbeitszahlStromverbrauch pro Jahr
2,58.000 kWh
3,0ca. 6.700 kWh
3,5ca. 5.700 kWh

Zwischen JAZ 2,5 und 3,5 liegen also über 2.000 kWh im Jahr – bei jedem Tarif ein dreistelliger Eurobetrag. Deshalb entscheidet die Anlagenplanung mehr über deine Stromrechnung als die Anbieterwahl.

Was kostet die Kilowattstunde 2026?

Hier wird es unbequem ehrlich: Einen amtlichen Durchschnittspreis für Wärmepumpen- oder Heizstromtarife 2026 gibt es nicht. Weder das Statistische Bundesamt noch die Bundesnetzagentur weisen Wärmestrom getrennt aus. Belegt sind nur die Bestandteile – und die allgemeinen Preisanker:

  • 40,55 ct/kWh zahlten Haushalte im 2. Halbjahr 2025 im Schnitt (Destatis, plus 1,6 % gegenüber dem ersten Halbjahr). Das ist der letzte offizielle Halbjahreswert; für 2026 liegt noch keiner vor.
  • 34,9 ct/kWh kostete Strom für Neukunden im Januar 2026 im Modell der Bundesnetzagentur – rund 7 % unter dem Vorjahr.

Wärmepumpenstrom liegt darunter, weil drei Preisbestandteile reduziert sind:

  • Netzentgelt: für Wärmepumpenstrom durchschnittlich rund 7 ct/kWh günstiger als für Haushaltsstrom.
  • Konzessionsabgabe: 0,11 ct/kWh netto statt regulär rund 1,6 ct/kWh – ein Vorteil von etwa 1,5 ct/kWh. Die Höchstbeträge stehen in §2 der Konzessionsabgabenverordnung; für Tarifkunden reichen sie je nach Gemeindegröße von 1,32 bis 2,39 ct/kWh, für Sondervertragskunden gelten 0,11 ct/kWh.
  • Umlagen: Nach §22 EnFG verringert sich der Anspruch auf KWKG-, Offshore- und §19-Umlagen „auf null" für Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird. Wert: rund 78 € pro Jahr bei 6.000 kWh.

In Summe sind das grob 8 bis 10 ct/kWh unter dem Haushaltsstrompreis – vorausgesetzt, die Wärmepumpe hängt an einem eigenen Zählpunkt mit eigenem Liefervertrag. Bezogen auf die Preisanker oben landest du damit rechnerisch in einer Größenordnung von etwa 25 bis 32 ct/kWh.

Das ist eine Herleitung aus belegten Bestandteilen, keine amtliche Zahl. Die tatsächliche Ersparnis variiert außerdem stark von Netzgebiet zu Netzgebiet.

Ein Rechenbeispiel, kein Versprechen

Für das Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf und einem Wärmepumpentarif in diesem Band:

JahresarbeitszahlStrombedarfStromkosten pro Jahr (ca.)
2,58.000 kWh2.000 – 2.560 €
3,0ca. 6.700 kWh1.700 – 2.150 €
3,5ca. 5.700 kWh1.400 – 1.800 €

Dazu kommen laufende Nebenkosten, die gern vergessen werden: 150 bis 300 € Wartung pro Jahr (der Schornsteinfeger entfällt bei einer reinen Wärmepumpe dafür komplett), der gedeckelte Messstellenbetrieb von 50 € plus 50 € brutto pro Jahr bei einer §14a-Anlage und – falls du dich für einen zweiten Zähler entscheidest – dessen Grundgebühr.

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§14a EnWG: Warum Wärmepumpenstrom günstiger ist – und was du dafür abgibst

§14a EnWG regelt die „netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen". Erfasst sind Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Autos, Anlagen zur Kälteerzeugung oder Stromspeicherung und Nachtstromspeicherheizungen.

Für dich gilt: Jede seit dem 01.01.2024 angeschlossene Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung fällt darunter – verpflichtend, nicht freiwillig. Die Inbetriebnahme musst du dem Netzbetreiber vorab melden (§19 Abs. 2 NAV).

Der Deal dahinter ist ein Tausch, und beide Seiten sind konkret:

  • Du gibst ab: Der Netzbetreiber darf bei drohender Überlastung in den Strombezug eingreifen.
  • Du bekommst: Der Netzbetreiber muss dir im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt anbieten – und er darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.

Gerade der zweite Punkt ist für Eigentümer in dicht bebauten Vierteln viel wert: Netzengpass ist seit 2024 kein zulässiger Ablehnungsgrund mehr.

Bestandsanlagen: Übergangsfrist bis Ende 2028

Für Wärmepumpen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb gingen und für die bereits eine alte §14a-Steuerungsvereinbarung bestand, läuft eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Ein freiwilliger Wechsel ins neue Regime ist jederzeit möglich, und der Netzbetreiber darf ihn nicht ablehnen.

Zwei Ausnahmen musst du kennen:

  • Nachtspeicherheizungen können nicht ins neue Regime wechseln. Für sie gilt die bisherige Vereinbarung bis zur Außerbetriebnahme fort.
  • Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen – und bekommen dann eben auch keine Netzentgeltreduzierung.

Modul 1, Modul 2, Modul 3: die Netzentgelt-Reduzierung im Vergleich

Die Bundesnetzagentur hat drei Module festgelegt. Du wählst bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber oder beim Abschluss des Liefervertrags:

ModulWas passiertHöheVoraussetzung
Modul 1Pauschaler Abzug vom Netzentgelt110 – 190 € brutto/Jahr je Netzgebietkein separater Zähler nötig
Modul 260 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis plus Erlass des Grundpreisesverbrauchsabhängig; Grundpreis-Erlass ø rund 95 €/Jahrseparater Zählpunkt für die Wärmepumpe
Modul 3Zeitvariables Netzentgelt mit drei Stufen: HT, ST und NTnetzbetreiberabhängigseit 01.04.2025, nur zusammen mit Modul 1

Zur Modul-1-Spanne zwei Zahlenbilder, die man auseinanderhalten sollte: Die BNetzA-Festlegung von 2023 beschreibt einen Korridor von 110 bis 190 € brutto pro Jahr. Die Verbraucherzentrale hat die tatsächlichen Preisblätter der Netzbetreiber für 2024 ausgewertet und kam auf durchschnittlich rund 150 € bei einer Spanne von 106 bis 210 €. Eine belastbare Zahl für 2026 aus Primärquellen gibt es nicht – rechne mit dieser Größenordnung, nicht mit einem festen Betrag.

Modul 3 arbeitet mit drei festen Tarifstufen: einer Hochlaststufe (HT) oberhalb der Standardlaststufe (ST) und einer Niedriglaststufe (NT) darunter. Die täglichen Zeitfenster stehen für ein Jahr fest. Wer die Wärmepumpe über einen Pufferspeicher in die NT-Fenster verschieben kann, holt hier zusätzlich etwas heraus.

Die Faustlogik – und der ehrliche Haken

Modul 1 ist eine feste Pauschale: Je mehr Strom deine Wärmepumpe zieht, desto eher schlägt das prozentuale Modul 2 diese Pauschale. Unter rund 4.000 kWh Jahresverbrauch trägt der zweite Zähler seine Grundgebühr aber meist nicht – dann bleibt Modul 1 im normalen Haushaltstarif die vernünftigere Wahl.

Und jetzt der Haken, den die meisten Ratgeber verschweigen: Am 28.05.2026 hat die Bundesnetzagentur Zwangsgeldverfahren gegen zwei Netzbetreiber eingeleitet, weil sie die vorgeschriebenen Netzentgeltreduzierungen – besonders Modul 3 – nicht oder nur unzureichend umsetzen. BNetzA-Präsident Klaus Müller nannte das „nicht mehr hinnehmbar". Die betroffenen Netzbetreiber haben bis zum 30.09.2026 Zeit, die Mängel zu beseitigen.

Für dich heißt das: Die Reduzierung ist ein Rechtsanspruch, aber nicht überall abrufbar. Frag bei deinem Netzbetreiber ausdrücklich nach allen drei Modulen und lass dir die Ablehnung schriftlich geben.

Dimmen: Kann der Netzbetreiber die Wärmepumpe abschalten?

Nein – drosseln ja, abschalten nein. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren. Diese Mindestleistung muss stets zur Verfügung stehen, damit die Wärmepumpe weiterlaufen kann. Die Regel greift überhaupt nur bei Anlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung.

Eingriffe müssen aus objektiven Kriterien der Netzzustandsermittlung abgeleitet sein – der Netzbetreiber darf nicht nach Gefühl drosseln.

Ein Detail, das für PV-Besitzer zählt: Selbst produzierter Strom wird auf die 4,2-kW-Grenze nicht angerechnet. Mit Photovoltaik und Speicher kann deine Wärmepumpe also auch während einer Drosselung oberhalb dieser Schwelle arbeiten.

Wie häufig und wie lange real gedimmt wird, ist bislang nicht amtlich erhoben – dazu kursieren Schätzungen, aber keine belastbare Statistik. Wir nennen deshalb bewusst keine Zahl.

Lohnt sich ein eigener Wärmepumpentarif mit zweitem Zähler?

Das ist die teuerste Einzelentscheidung nach der Anlagenplanung. Auf der Habenseite stehen vier Posten, die alle einen separaten Zählpunkt voraussetzen:

  • Modul 2: 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis plus Erlass des Grundpreises (ø rund 95 €/Jahr)
  • Netzentgelt insgesamt: durchschnittlich rund 7 ct/kWh günstiger als Haushaltsstrom
  • Konzessionsabgabe: 0,11 ct/kWh netto statt rund 1,6 ct/kWh
  • Umlagenbefreiung nach §22 EnFG: rund 78 € pro Jahr bei 6.000 kWh

Dagegen rechnest du: die zusätzliche Grundgebühr des zweiten Zählers, einen separaten Liefervertrag und den Messstellenbetrieb. Dessen Preise sind immerhin gedeckelt – dazu gleich mehr.

Die Verbraucherzentrale nennt als Schwelle rund 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch pro Jahr: Darüber lohnt der eigene Zähler in der Regel, darunter meist nicht. Bei einer JAZ von 3,0 entspricht das etwa 12.000 kWh Wärmebedarf – das Beispielhaus oben mit 20.000 kWh liegt also klar darüber.

Ein Vorbehalt bleibt: Wie groß die Ersparnis konkret ausfällt, variiert von Netzgebiet zu Netzgebiet erheblich. In manchen Regionen sind Wärmepumpentarife sehr günstig, in anderen vergleichsweise teuer. Ein Preisvergleich mit deiner Postleitzahl ersetzt jede Faustregel.

Smart Meter und Steuereinrichtung: Pflicht, aber gedeckelt

Sobald eine §14a-Vereinbarung besteht, muss der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinrichtung einbauen – ein Wahlrecht hast du nicht. Die Steuerung läuft über das Smart-Meter-Gateway.

Die Kosten sind nach dem Messstellenbetriebsgesetz gedeckelt (Preisobergrenzen angepasst zum 01.01.2025):

  • 50 € brutto pro Jahr für das intelligente Messsystem, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist (im Regelfall ohne: 20 €)
  • zusätzlich 50 € brutto pro Jahr für Einbau und Betrieb der Steuereinrichtung

Macht 100 € brutto im Jahr – gegen die Netzentgeltreduzierung gerechnet immer noch ein klares Plus.

Was sich 2026 beim Strompreis selbst ändert

Zwei Dinge sind 2026 passiert, und nur eines davon hilft Wärmepumpen-Besitzern richtig:

Die Netzentgelte sind gesunken. Ein Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds senkt 2026 die Übertragungsnetzentgelte. Das Gesetz trat am 12.12.2025 in Kraft, die Wirkung greift seit dem 01.01.2026. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 100 € Entlastung. Im Gesamtpaket entlastet die Bundesregierung die Energiekosten um etwa 10 Mrd. € pro Jahr; ein Haushalt mit 3.500 kWh Strom und 20.000 kWh Gas spart „im Schnitt bis zu 160 Euro im Jahr" – wobei ein Teil davon auf den Wegfall der Gasspeicherumlage entfällt, der Gasheizungen zugutekommt, nicht der Wärmepumpe.

Die Stromsteuer wurde für private Haushalte nicht gesenkt. Die dauerhafte Absenkung auf den EU-Mindeststeuersatz gilt nur für rund 600.000 Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Für Haushalte hätte eine Senkung auf den EU-Mindestsatz bei 3.500 kWh etwa 83 € pro Jahr gebracht – politisch bleibt die Frage in der Debatte, umgesetzt ist sie nicht.

Wichtig für deine Kalkulation: Der 6,5-Mrd.-Zuschuss ist für das Jahr 2026 konstruiert. Ob er 2027 fortgeführt wird, ist offen – plane deine Amortisation nicht mit einer dauerhaften Entlastung.

Wärmepumpe gegen Gas: ab welcher JAZ rechnet sich der Betrieb?

Der Vergleich lässt sich auf eine Formel bringen:

Die Wärmepumpe ist im Betrieb günstiger, sobald die JAZ größer ist als Strompreis ÷ Gaspreis.

Eingesetzt in die offiziellen Zahlen:

PreisbasisStromGasNötige JAZ
Destatis, 2. Halbjahr 2025 (Haushalte)40,55 ct/kWh12,23 ct/kWhca. 3,3
BNetzA, Neukunden Januar 202634,9 ct/kWh9,6 ct/kWhca. 3,6
Mit Wärmepumpentarif (Netzentgeltvorteil rund 7 ct/kWh)grob 2,7 – 2,9

Diese Quotienten sind Arithmetik aus den zitierten Primärzahlen, keine amtliche Aussage. Aber die Richtung ist eindeutig: Ohne Wärmepumpentarif brauchst du eine JAZ, die im Bestand nur gut geplante Anlagen erreichen. Mit Wärmepumpentarif rutscht die Schwelle in den Bereich, den normale Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand (2,4 bis 3,1) tatsächlich schaffen. Der Tarif entscheidet den Vergleich mit.

Auf der fossilen Seite kommt eine Position dazu, die die Wärmepumpe gar nicht trifft: der CO2-Preis. Für 2026 läuft der nationale Emissionshandel erstmals als Versteigerung mit Preiskorridor – Mindestpreis 55 €, Höchstpreis 65 € je Zertifikat, Nachverkauf zu 68 €. Die Versteigerungen laufen von Anfang Juli bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 an der EEX; der tatsächliche Zuschlagspreis steht erst danach fest.

Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh bedeutet das (inklusive 19 % Umsatzsteuer):

  • Erdgas: rund 260 bis 310 € CO2-Kosten im Jahr (Emissionsfaktor 201 g CO₂/kWh)
  • Heizöl: rund 350 bis 410 € im Jahr (266 g CO₂/kWh)

Eine Korrektur, die noch in vielen Ratgebern falsch steht: Der europäische Emissionshandel EU-ETS2 startet nicht 2027, sondern erst am 01.01.2028. Umweltrat (05.11.2025) und Europäisches Parlament (13.11.2025) haben die Regelphase um ein Jahr verschoben; die Berichtsphase wurde bis 2027 verlängert, die erste Zertifikatsabgabe für 2028 ist bis zum 31.05.2029 fällig. Der marktbestimmte CO2-Preis kommt also später als lange kommuniziert – er kommt aber.

Ob du überhaupt wechseln musst und was der CO2-Pfad für eine bestehende Öl- oder Gasheizung bedeutet, ordnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau ein.

Wann sich der Betrieb nicht rechnet

Es gibt Fälle, in denen die Rechnung nicht aufgeht – und der wichtigste Treiber ist immer derselbe: die Vorlauftemperatur.

Eine Modellrechnung des Umweltbundesamts zeigt, wie hart das durchschlägt: Bei einer Nenn-Vorlauftemperatur von 70 °C fällt die JAZ auf 2,4, und der Endenergiebedarf steigt um 25 %. Bei 45 °C steigt die JAZ auf 3,45, und der Bedarf sinkt um 12 %. Zwischen diesen beiden Auslegungen liegt im selben Haus fast ein Drittel der Stromrechnung.

Als Eignungs-Faustregel gilt: Die Vorlauftemperatur der Heizung sollte möglichst ganzjährig unter 55 °C bleiben.

Drei weitere Konstellationen, in denen du vorsichtig rechnen solltest:

  • Unter rund 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch trägt sich der zweite Zähler meist nicht – dann bleibt nur Modul 1 im Haushaltstarif, und der Preisvorteil fällt deutlich kleiner aus.
  • Bestandsanlage ohne alte §14a-Vereinbarung: keine Netzentgeltreduzierung, dauerhaft.
  • Sehr kleine Heizflächen im unsanierten Altbau: technisch machbar, aber die hohen Systemtemperaturen fressen den Effizienzvorteil auf.

So senkst du die Stromkosten konkret

Die wirksamsten Hebel setzen alle an der Systemtemperatur an – und das Umweltbundesamt hat sie für Bestandsgebäude quantifiziert:

  • Größere Heizkörper: +17 % JAZ. Der Hebel, für den du die Wärmepumpe selbst nicht anfassen musst – er senkt den nötigen Vorlauf.
  • Effizienteres Gerät: +10 % JAZ.
  • Erdreich statt Außenluft als Wärmequelle: über +30 % JAZ. Der größte Einzelhebel – im Bestand erreichen Erdreich-Wärmepumpen im Feldtest JAZ von 3,0 bis 3,7 statt 2,4 bis 3,1.

Dazu kommen drei Maßnahmen ohne großen Materialeinsatz:

  1. Hydraulischen Abgleich durchführen lassen und die Heizkurve sauber einstellen – beides senkt die nötige Vorlauftemperatur.
  2. Die Warmwasser-Zirkulationsleitung im Einfamilienhaus stilllegen; sie verringert die Effizienz einer Wärmepumpe.
  3. Die Modulwahl prüfen (siehe oben) und ab rund 4.000 kWh den separaten Zähler durchrechnen. Wenn dein Netzbetreiber Modul 3 anbietet, lohnt der Blick auf die NT-Zeitfenster.

Was Photovoltaik wirklich bringt

Solarstrom senkt die Wärmepumpen-Stromkosten spürbar: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart nach Rechnung der Verbraucherzentrale 30 bis 40 Cent. Und wie oben erwähnt zählt Eigenstrom nicht gegen die 4,2-kW-Dimmgrenze.

Die ehrliche Einschränkung: Der Strom aus einer üblichen Solaranlage auf einem Einfamilienhaus reicht nicht annähernd aus, um die Wärmepumpe allein zu betreiben. Heizbedarf und Solarertrag verlaufen gegenläufig – die Wärmepumpe zieht im Dezember am meisten, die Anlage liefert im Juni am meisten.

PV senkt also deine Wärmepumpen-Stromkosten, ersetzt aber den Netzbezug nicht. Wer mit „Wärmepumpe plus PV gleich Nullkosten" kalkuliert, verrechnet sich.

Anschaffung und Betrieb sind zwei verschiedene Rechnungen

Ein Punkt, der in Beratungsgesprächen regelmäßig durcheinandergeht: Die staatliche Förderung senkt den Einbaupreis – aber keinen Cent der laufenden Stromkosten. Umgekehrt ändert ein guter Wärmepumpentarif nichts an deinem Eigenanteil beim Einbau.

Beide Rechnungen musst du getrennt aufmachen. Wie viel Zuschuss in deinem Fall realistisch übrig bleibt, rechnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch.

Deine Eckdaten, dein Ergebnis: In 2 Minuten siehst du, was in deiner Situation realistisch ankommt. Zum Wärmepumpen-Rechner →

Fazit: Die JAZ entscheidet, der Tarif entscheidet mit

Die Stromkosten deiner Wärmepumpe 2026 stehen und fallen mit der Jahresarbeitszahl – und die steht und fällt mit der Vorlauftemperatur deines Hauses. Ein halber JAZ-Punkt ist im Einfamilienhaus schnell ein dreistelliger Betrag pro Jahr.

Der zweite Hebel ist der Tarif: Über §14a EnWG hast du einen Rechtsanspruch auf ein reduziertes Netzentgelt, dazu kommen die reduzierte Konzessionsabgabe und die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG. Zusammen sind das rechnerisch 8 bis 10 ct/kWh – genug, um den Vergleich mit einer Gasheizung zu drehen.

Der ehrliche Rest: Es gibt keinen amtlichen Durchschnittspreis für Wärmepumpentarife 2026, die Modul-1-Pauschalen sind nur für ältere Jahre belegt, und die Bundesnetzagentur musste 2026 Zwangsgelder androhen, damit Netzbetreiber die Reduzierungen überhaupt anbieten. Verlass dich deshalb nicht auf Durchschnittswerte aus dem Netz, sondern auf drei eigene Zahlen: deinen Wärmebedarf, eine realistische JAZ für dein Haus und ein konkretes Tarifangebot für deine Postleitzahl.

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Häufige Fragen

Eine Pauschalzahl gibt es nicht. Der Rechenweg lautet: Wärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl (JAZ) ergibt den Stromverbrauch. Realistische JAZ im Bestand laut Umweltbundesamt: 2,4 bis 3,1 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, 3,0 bis 3,7 bei Erdreich-Wärmepumpen. Preisanker: 40,55 ct/kWh Haushaltsstrom im 2. Halbjahr 2025 (Destatis), 34,9 ct/kWh für Neukunden im Januar 2026 (Bundesnetzagentur). Wärmepumpenstrom liegt darunter. Dazu kommen 150 bis 300 € Wartung pro Jahr. Stand: Juli 2026.

Modul 1 ist eine Pauschale: Die Bundesnetzagentur legte 2023 einen Korridor von 110 bis 190 € brutto pro Jahr je Netzgebiet fest; in der Auswertung der Preisblätter 2024 lag der Schnitt bei rund 150 € (Spanne 106 bis 210 €). Modul 2 gibt stattdessen 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis plus Erlass des Grundpreises (durchschnittlich rund 95 € pro Jahr), setzt aber einen separaten Zählpunkt voraus. Stand: Juli 2026.

Modul 1 ist eine feste Pauschale und braucht keinen zweiten Zähler. Modul 2 wirkt prozentual und lohnt deshalb eher bei hohem Wärmepumpen-Verbrauch, verlangt aber einen eigenen Zählpunkt samt Grundgebühr. Als Schwelle nennt die Verbraucherzentrale rund 4.000 kWh Wärmepumpen-Verbrauch pro Jahr. Modul 3, das zeitvariable Netzentgelt, gibt es nur in Kombination mit Modul 1. Stand: Juli 2026.

Abschalten nein, drosseln ja. Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Strombezug der Wärmepumpe temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren – diese Mindestleistung muss immer verfügbar bleiben. Die Regel betrifft Anlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Selbst erzeugter Solarstrom wird auf die 4,2 kW nicht angerechnet. Stand: Juli 2026.

In der Regel ab etwa 4.000 kWh Jahresverbrauch der Wärmepumpe. Dafür sprechen ein durchschnittlich rund 7 ct/kWh günstigeres Netzentgelt, die auf 0,11 ct/kWh netto reduzierte Konzessionsabgabe statt rund 1,6 ct/kWh und die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG – rund 78 € pro Jahr bei 6.000 kWh. Dagegen rechnen musst du die zusätzliche Grundgebühr des zweiten Zählers und einen separaten Liefervertrag. Stand: Juli 2026.

Rechnerisch dann, wenn die JAZ größer ist als Strompreis geteilt durch Gaspreis. Mit den Destatis-Werten für das 2. Halbjahr 2025 (40,55 zu 12,23 ct/kWh) sind das rund 3,3, mit den Neukundenpreisen vom Januar 2026 (34,9 zu 9,6 ct/kWh) rund 3,6. Mit einem Wärmepumpentarif sinkt der nötige Wert auf grob 2,7 bis 2,9. Dazu kommen auf der Gasseite CO2-Kosten von etwa 260 bis 310 € pro Jahr für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh. Das ist ein Rechenweg, keine Zusage.

Gesetzlich gedeckelt: 50 € brutto pro Jahr für das intelligente Messsystem, wenn eine steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen ist (sonst 20 €), plus 50 € brutto pro Jahr für Einbau und Betrieb der Steuereinrichtung. Der Einbau ist bei einer §14a-Vereinbarung Pflicht des Messstellenbetreibers, kein Wahlrecht. Stand: Juli 2026.

Nur wenn für sie bereits eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber bestand. Dann gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028, und ein freiwilliger Wechsel ins neue Regime ist möglich – der Netzbetreiber darf ihn nicht ablehnen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen und erhalten dann auch keine Netzentgeltreduzierung. Nachtspeicherheizungen können nicht wechseln. Stand: Juli 2026.

Für Haushalte teilweise. Ein Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. € senkt 2026 die Übertragungsnetzentgelte; bei 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rund 100 € Entlastung. Die Stromsteuer wurde für private Haushalte dagegen nicht gesenkt – die dauerhafte Absenkung auf den EU-Mindestsatz gilt nur für rund 600.000 Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Stand: Juli 2026.