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Alter weißer Gussheizkörper an einer mintgrünen Altbauwand im Sonnenlicht – Symbolbild zur Wärmepumpen-Pflicht 2026 und zum GModG
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Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau: Was das GModG wirklich bedeutet

Von James Phan5 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau – kurz und ehrlich

Eine Wärmepumpen-Pflicht 2026 für den Altbau gibt es nicht – und es gab sie nie. Was viele „Pflicht" nennen, war die 65%-Erneuerbare-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für neu eingebaute Heizungen. Und genau die schafft das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab.

Diese zwei Sätze sind die ganze Kurzfassung. Der ehrliche Rest: Niemand zwingt dich zur Wärmepumpe, aber fossiles Heizen wird über den CO2-Preis und eine verpflichtende Bio-Beimischung planbar teurer – und 2045 ist die harte Grenze. Die Wärmepumpe ist damit eine Rechen-, keine Zwangsfrage. Stand aller Angaben: Juli 2026.

Ein Hinweis vorab: Wir verkaufen keine Wärmepumpen und geben keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir ordnen die Gesetzeslage ein und bringen dich mit passenden Fachbetrieben zusammen.

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Gab es überhaupt je eine „Wärmepumpen-Pflicht"?

Nein – zumindest keine, die eine Wärmepumpe vorschreibt. Der Ausdruck kursiert, weil das GEG („Heizungsgesetz") verlangte, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzt. Bestehende, funktionierende Heizungen waren davon nie betroffen.

Und selbst diese 65%-Regel ließ sich ohne Wärmepumpe erfüllen. Das GEG erkennt mehrere Wege an: Anschluss ans Wärmenetz bzw. Fernwärme, Stromdirektheizung, Solarthermie, eine Biomasseheizung, eine „H2-ready"-Gasheizung in einem ausgewiesenen Wasserstoffnetz-Gebiet oder Hybridlösungen. Die Wärmepumpe war eine Option unter vielen, nie die Vorschrift.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Altbau-Eigentümer ändert

Das GModG ist die Novelle, mit der die Bundesregierung das GEG ersetzt. Für Altbau-Eigentümer sind vier Punkte entscheidend:

  • Die einheitliche 65%-Pflicht entfällt. Die Vorgabe eines Mindestanteils von 65% erneuerbarer Energie für alle Neu- und Bestandsbauten wird gestrichen.
  • Freie Technikwahl. Du entscheidest selbst, welche Heizung eingebaut wird: neben Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid oder Biomasse ausdrücklich auch weiterhin Gas- und Ölheizungen.
  • Steuerung statt Verbot. Gelenkt wird über den CO2-Preis und eine verpflichtend steigende Bio-Beimischung – nicht über eine starre Einbau-Pflicht.
  • 2045 bleibt die harte Grenze. Bis dahin müssen die Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Zum Stand des Verfahrens: Das Kabinett hat das GModG im Mai 2026 beschlossen, der Bundestag hat es im Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat es passieren lassen. Bis das Gesetz endgültig in Kraft tritt – erwartet in der zweiten Jahreshälfte 2026 –, gilt formal noch der GEG-Text. Praktisch ist die 65%-„Pflicht" für Bestandsgebäude damit aber politisch bereits kassiert.

Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?

Nein. Eine funktionierende oder reparierbare Heizung musst du allein wegen des Gesetzes nie austauschen – Reparaturen bleiben erlaubt. Das galt unter dem GEG und ändert sich mit dem GModG nicht.

Geht die Heizung irreparabel kaputt (Havarie), greift unter dem GEG eine Übergangsfrist von fünf Jahren: In dieser Zeit darfst du auch eine Heizung einbauen, die die 65%-Vorgabe nicht erfüllt. Die Frist beginnt mit dem ersten Arbeitstag des Austauschs. Unter dem GModG entspannt sich diese Situation ohnehin, weil die Technikwahl frei wird.

Ein Detail für sehr alte Anlagen: Nach §72 GEG dürfen Öl- und Gas-Kessel, die ab dem 01.01.1991 eingebaut wurden, nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Das betrifft aber nur Konstanttemperaturkessel – Brennwert- und Niedertemperaturkessel, also praktisch alle modernen Geräte, sind ausgenommen. Fossiler Kesselbetrieb ist längstens bis zum 31.12.2044 möglich.

Was fossiles Heizen trotzdem teurer macht

Keine Pflicht heißt nicht folgenlos. Wer jetzt fossil ersetzt, wettet gegen zwei Entwicklungen:

Der CO2-Preis. Heizöl und Erdgas sind seit 2021 über den nationalen Emissionshandel bepreist. Ab 2027 löst der europäische Emissionshandel EU-ETS2 für Gebäude und Verkehr das nationale System ab – der Preis wird dann marktbestimmt, mit dem Risiko deutlich höherer Heizkosten.

Die „Bio-Treppe". Ab 2029 schreibt das GModG einen steigenden Bio- oder Wasserstoff-Anteil im Brennstoff vor: 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035 und 60% ab 2040. Anrechenbar sind unter anderem Biomethan, Bio-Heizöl, biogenes Flüssiggas und grüner, blauer, oranger oder türkiser Wasserstoff samt Derivaten. Die Details der grünen Gasquote regelt der Bund bis zum 01.12.2026 in einem separaten Gesetz.

Genau auf dieses Kostenrisiko muss die Pflichtberatung hinweisen, die seit dem 01.01.2024 vor dem Einbau jeder neuen Gas- oder Ölheizung vorgeschrieben ist.

Kommunale Wärmeplanung: Was der 30.06.2026-Stichtag bedeutet

Bis zum 30.06.2026 müssen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern (Stichtag der Einwohnerzahl: 01.01.2024) einen kommunalen Wärmeplan vorlegen; kleinere Gemeinden haben bis zum 30.06.2028 Zeit.

Unter dem GEG war dieser Stichtag der Auslöser, ab wann die 65%-Regel im Bestand greifen konnte – aber nur zusammen mit einer veröffentlichten, grundstücksscharfen Gebietsausweisung. Der Wärmeplan allein löst nichts aus. Da die 65%-Pflicht mit dem GModG ohnehin entfällt, verliert der Stichtag seine Schärfe als „Pflicht-Auslöser".

Wertvoll bleibt die Wärmeplanung als Planungsinfo: Sie zeigt, ob an deinem Grundstück Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz geplant ist – und damit, ob sich das Warten auf einen Netzanschluss überhaupt lohnt.

Lohnt sich die Wärmepumpe im Altbau?

Ohne Zwang wird die Frage zur reinen Rechenfrage – und technisch spricht im Altbau mehr dafür, als viele denken. Als Faustregel gilt ein Gebäude als geeignet, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung möglichst ganzjährig unter 55 °C bleibt. Altbau-Heizkörper sind oft mit Sicherheitsreserven überdimensioniert, sodass sich der Vorlauf senken lässt – auch teilsanierte und manche unsanierten Häuser mit Heizkörpern kommen infrage.

Wer freiwillig umsteigt, sollte vorher wissen, was tatsächlich beim Zuschuss ankommt: Die BEG-Heizungsförderung läuft weiter, mit angepassten Konditionen ab dem 21.07.2026. Wie viel davon in deinem Fall realistisch ist, rechnen wir im Detail in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch – inklusive der Frage, wer nach der Reform gewinnt und wer verliert.

Eine belastbare Durchschnittszahl für die Einbaukosten im Altbau lässt sich seriös nicht nennen – sie hängt zu stark von Haus, Anlage und Wärmequelle ab. Statt einer Faustregel hilft nur das konkrete Angebot für dein Gebäude.

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Fazit: Rechenfrage statt Zwang

Es gibt keine Wärmepumpen-Pflicht 2026 für den Altbau – das GModG streicht sogar die alte 65%-Regel und stellt die Technikwahl frei. Deine funktionierende Heizung darf bleiben, deine nächste Heizung wählst du selbst.

Die ehrliche Kehrseite: Fossiles Heizen wird über CO2-Preis und Bio-Treppe planbar teurer, und 2045 müssen die Brennstoffe klimaneutral sein. Ob die Wärmepumpe für dich der richtige Weg ist, entscheidet deshalb keine Vorschrift, sondern die Rechnung mit deinen Eckdaten: Bestandsheizung, Haus, Vorlauftemperatur und Förderung.

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Häufige Fragen

Nein. Weder das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreiben eine Wärmepumpe vor. Das GModG streicht sogar die bisherige 65%-Erneuerbare-Regel für neu eingebaute Heizungen. Eigentümer wählen die Heiztechnik frei – von der Wärmepumpe über Fernwärme und Hybrid bis weiterhin zu Gas und Öl. Stand: Juli 2026.

Nein, solange sie funktioniert oder reparierbar ist – Reparaturen bleiben erlaubt. Nur sehr alte Konstanttemperaturkessel, die ab dem 01.01.1991 eingebaut wurden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (§72 GEG). Brennwert- und Niedertemperaturkessel, also praktisch alle modernen Geräte, sind davon ausgenommen. Stand: Juli 2026.

Das GModG ist die Novelle 2026, die das GEG bzw. „Heizungsgesetz" ersetzt: Die einheitliche 65%-Erneuerbare-Pflicht für Neu- und Bestandsbauten entfällt, die Technikwahl wird frei, und gesteuert wird über den CO2-Preis und einen verpflichtend steigenden Bio-Anteil ab 2029. Die Heizbrennstoffe müssen bis 2045 vollständig klimaneutral sein. Stand: Juli 2026.

Sehr wahrscheinlich. Ab 2027 greift der europäische Emissionshandel EU-ETS2 für Gebäude und löst den nationalen CO2-Preis ab – der Preis wird dann marktbestimmt. Dazu kommt ab 2029 die verpflichtende „Bio-Treppe" mit steigendem Bio-Anteil im Brennstoff. Auf genau dieses CO2-Preis-Risiko muss die Pflichtberatung vor Einbau einer Gas- oder Ölheizung hinweisen. Stand: Juli 2026.

Technisch oft ja, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung möglichst ganzjährig unter 55 °C liegt. Altbau-Heizkörper sind häufig überdimensioniert und lassen sich beim Vorlauf herunterregeln. Entscheidend ist die Rechnung im Einzelfall, nicht das Gesetz. Stand: Juli 2026.

Sie zeigt, ob an deinem Grundstück Fernwärme oder ein Wasserstoffnetz geplant ist – eine wichtige Planungsinfo für die Heizungsentscheidung. Eine Pflicht löst der Wärmeplan allein nicht aus; dafür bräuchte es eine veröffentlichte, grundstücksscharfe Gebietsausweisung der Kommune. Stand: Juli 2026.

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