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Handwerker verlegt ein Kabel in einer mit rosa Mineralwolle gedämmten Ständerwand – Symbolbild für Dämmung und Wärmepumpen-Förderung 2026
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Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren 2026

Von James Phan11 Min. Lesezeit

Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren 2026 – kurz und ehrlich

Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren funktioniert 2026 über zwei getrennte Anträge: die Heizung läuft über die KfW (Programm 458), die Gebäudehülle über das BAFA. Beide Anträge dürfen parallel laufen. Verboten ist nicht der zweite Antrag, sondern derselbe Kostenblock zweimal.

Der ehrliche Teil: Auf der Dämmseite ist seit dem 21.07.2026 nicht der Fördersatz gesunken, sondern die Hürde für den Bonus gestiegen. Den iSFP-Bonus gibt es erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen – und nur auf den Betrag darüber. Die oft genannten „20 % Dämmförderung" erreicht damit praktisch niemand mehr.

Grundlage ist die Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) in der Fassung vom 17.07.2026, gültig ab 21.07.2026. Stand: Juli 2026. Die Heizungszahlen stehen im KfW-Merkblatt 458 (07/2026); die Sätze auf der Dämmseite kommen aus der Richtlinie und der BAFA-Programmseite – prüfe sie vor dem Antrag dort noch einmal nach.

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Zwei Töpfe, zwei Anträge: KfW 458 für die Heizung, BAFA für die Hülle

Die Zuständigkeit ist geteilt: Die KfW fördert die Heizung, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die weiteren Effizienzmaßnahmen. Beide Anträge dürfen gleichzeitig laufen – die Kumulierungsgrenzen prüfen die Durchführer, nicht du.

Die eine harte Regel steht im Merkblatt 458:

„Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf nur ein Antrag, entweder bei der KfW oder dem BAFA, gestellt werden."

Dass beide Zuschüsse nebeneinander bestehen, belegt die KfW beim Ergänzungskredit 358/359: Liegen für dasselbe Objekt KfW-Zusage und BAFA-Bescheid vor, „können die förderfähigen Kosten … aus beiden Förderungen für die Ermittlung des Kreditbetrags addiert werden".

Wer welchen Kostenblock trägt, entscheidet die Anlagengrenze:

KostenblockAntragFörderfähige Kosten/Ausgaben (1. WE)
Wärmepumpe selbst, Warmwasser- und Pufferspeicher, Dämmung bestehender WärmespeicherKfW 45828.000 €
Heizungsoptimierung beim Heizungstausch: hydraulischer Abgleich, Niedertemperatur-Heizkörper, Flächenheizungen, Rohrleitungsdämmung, Umbau Einrohr → Zweirohr, Etagen- → ZentralheizungKfW 458 (Pflichtbestandteil)im selben Deckel
Außenwände und Dachflächen, Kern- und Einblasdämmung, Dämmung von Heizkörpernischen, Rollladenkästen und Fensterbänken, Fassadenverkleidung, Putz- und Malerarbeiten außenBAFA30.000 € (60.000 € mit iSFP-Bonus)
Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-ExpertenBAFA50 % Fördersatz, gedeckelt

Zeile 2 ist der Knackpunkt: Beim 458er ist die Optimierung kein Extra, sondern Voraussetzung – „der Einbau der Heizung … wird mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden". Daraus entsteht Falle 1.

Zwei Formalien: Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens fünf Jahre zurückliegen, die Mindestinvestitionssumme im 458er liegt bei 300 € brutto.

Wie hoch ist die BAFA-Dämmförderung 2026 in Prozent?

Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus bringt weitere 5 Prozentpunkte – auf dem Papier also „bis zu 20 %". Seit dem 21.07.2026 gelten dafür zwei neue Bedingungen, die das Ergebnis grundlegend ändern:

  1. Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.
  2. Er greift nur auf den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt – im BAFA-Rechenbeispiel bei 40.000 € Investitionskosten also nur auf 10.000 €; für die ersten 30.000 € gilt der Satz ohne Bonus.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben bleiben unverändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten – mit iSFP-Bonus jeweils das Doppelte, für die erste also 60.000 €. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das nötige Mindestvolumen auf die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung.

Zusammengerechnet ergibt das den ehrlichsten Einzelbefund dieses Artikels. Das ist unser Rechenweg aus den Fördersätzen und Grenzen oben, keine amtliche Tabelle:

Förderfähige Ausgaben (1. WE)15 % Grundförderung5 % iSFP auf den Anteil über 30.000 €Zuschusseffektiver Satz
40.000 €6.000 €500 €6.500 €16,3 %
60.000 € (Deckel mit iSFP)9.000 €1.500 €10.500 €17,5 %

Der höchste erreichbare Satz auf der Dämmseite liegt damit bei 17,5 %, nicht bei 20 %: Der Bonus greift selbst im besten Fall nur auf 30.000 € der 60.000 €. Nicht der Satz ist gesunken, die Eintrittshürde ist gestiegen.

Einen Euro-pro-Quadratmeter-Preis für Dämmung nennen wir bewusst nicht – dafür gibt es keine amtliche Quelle. Rechenbasis sind die förderfähigen Ausgaben, also die Angebotssumme deines Fachbetriebs.

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Die fünf Doppelförderungs-Fallen

„Doppelförderung" klingt nach einem Verbot. Es sind fünf unabhängige Stolperstellen.

1. Dieselbe Kostenposition in beiden Anträgen

Heizkörpertausch, Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Rohrleitungsdämmung und Pufferspeicher gehören beim Heizungstausch in den KfW-458-Antrag: Dort sind „alle Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit förderfähig, die mit einer Optimierung des Heizungssystems verbunden sind". Wer dieselben Positionen zusätzlich beim BAFA als Heizungsoptimierung einreicht, verstößt gegen die Ein-Antrag-Regel – und gefährdet damit auch den sauberen Antrag.

2. Die BAFA-Heizungsoptimierung ist nach dem Heizungstausch gesperrt

Die eigenständige BAFA-Heizungsoptimierung (15 %, nur Bestandsgebäude bis fünf Wohneinheiten) verlangt: „Das Alter aller Wärmeerzeuger muss mindestens 2 Jahre und bei fossiler Brennstoffversorgung zusätzlich maximal zwanzig Jahre betragen." Eine frisch eingebaute Wärmepumpe erfüllt das nicht. Der Optimierungsteil muss also im 458er mitlaufen – sonst ist er zwei Jahre lang nicht förderfähig.

3. BEG EM gegen BEG WG: drei Jahre Sperre in beide Richtungen

Die teuerste Reihenfolge-Entscheidung überhaupt: „Die Beantragung einer Förderung über die BEG WG oder BEG NWG ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt." Wer mittelfristig eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus vorhat, sollte nicht mit Einzelmaßnahmen anfangen.

4. §35c EStG für dieselbe Maßnahme

Steuerermäßigung und BEG-Zuschuss schließen sich aus, in beide Richtungen: „Für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden." Der Ausschluss ist aber maßnahmenbezogen formuliert – dazu unten mehr.

5. Die 60-%-Kumulierungsgrenze gegenüber Landes- und Kommunalprogrammen

„Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich." Wer ein Landes- oder Stadtprogramm oben auf die BEG legt, stößt an diesen Deckel.

Ein offener Prüfpunkt, den wir nicht auflösen können: Die BEG selbst lässt für die Heizung bis zu 80 % zu, diese Kumulierungsregel nennt 60 %. Wie die Durchführer beides gegeneinander rechnen, wenn ein Landeszuschuss dazukommt, lässt sich aus den Merkblättern nicht sicher ableiten – frag vor der Antragstellung bei KfW oder BAFA konkret nach.

Was zusammen maximal drin ist

Auch das ist unsere Arithmetik aus den Deckeln und Sätzen, kein amtlich ausgewiesener Maximalbetrag:

  • Heizung: förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Obergrenze 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, bei selbstnutzenden Eigentümern mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag für ein Kind: bis 40.000 €) bis zu 80 % – maximal rund 22.400 €.
  • Hülle: förderfähige Ausgaben bis 60.000 € mit iSFP-Bonus, daraus nach der Tabelle oben maximal 10.500 €.
  • Summe: rund 32.900 € Zuschuss bei 88.000 € förderfähigem Volumen – aber nur im Einkommensbestfall und nur mit iSFP.

Zwei Missverständnisse dazu: Der 80-%-Deckel gilt nur für die Heizung und nur im untersten Einkommensband. Und die Boni sind nicht übertragbar – auf der Dämmseite gibt es weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus, auf der Heizungsseite keinen iSFP-Bonus – laut Merkblatt 458 besteht der Heizungszuschuss nur aus „einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)".

Wie sich der Heizungszuschuss aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (40 / 30 / 10 % je nach Einkommen) zusammensetzt, rechnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch. Die Nachweise für den Einkommensbonus lassen sich laut Merkblatt „voraussichtlich ab Januar 2027" einreichen: beantragen jetzt, belegen später.

Dämmung vor oder nach der Wärmepumpe?

Die Faustregel „erst dämmen, dann Wärmepumpe" hält nicht stand – technisch nicht und förderrechtlich erst recht nicht.

Technisch stellt das Umweltbundesamt fest: „Grundsätzlich besteht bei dem weit überwiegenden Anteil der Heizungssysteme hinsichtlich systembedingter Vorlauftemperaturen keine technische Einschränkung für die Installation von Wärmepumpen." Anpassungsbedarf sieht es „bei rund der Hälfte der Bestandsgebäude im Bereich Wohnen" – der empfohlene Weg dorthin ist nicht die Fassade:

„Da hier die Vorlauftemperaturen für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu hoch sind, wird in den häufigsten Fällen empfohlen, einzelne gering dimensionierte Heizkörper auszutauschen, um die Systemtemperatur des Gesamtsystems zu reduzieren."

Wohngebäude ab Baujahr 1995 haben laut UBA ohnehin „selten technische Probleme". Dämmung wirkt in dieselbe Richtung – aber nur, „wenn vor dem Heizungstausch möglich": Wer erst die Wärmepumpe einbaut und Jahre später dämmt, hat sie auf die alte Systemtemperatur ausgelegt.

Förderrechtlich dreht sich die Faustregel um: Weil der Heizkörpertausch im 458er mitläuft, wird er dort mit 30 bis 80 % gefördert – auf der BAFA-Seite wären es 15 bis rechnerisch 17,5 %. Die Vorlauftemperatur-Absenkung gehört deshalb fast immer in den Heizungsantrag, die Hülle in einen separaten. Was sie im laufenden Betrieb wert ist – die Jahresarbeitszahl steigt spürbar –, rechnen wir im Ratgeber zu den Wärmepumpen-Stromkosten 2026 durch.

Fristen und Reihenfolge: Antrag immer vor Vorhabenbeginn

Auf beiden Seiten gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. „Der Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt eine Förderung aus." Praktisch löst man das über einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

  • KfW 458: Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten, dann Antrag über „Meine KfW". Bewilligungszeitraum 36 Monate ab Zusage, Nachweise binnen sechs Monaten nach Abschluss.
  • BAFA: Der Energieeffizienz-Experte erstellt vorab eine technische Projektbeschreibung (TPB) und übergibt dir die TPB-ID – maximal 2 Monate gültig. Bewilligungszeitraum ebenfalls 36 Monate, aber nicht verlängerbar.
  • Reihenfolge im Kalender: Wer Hülle und Heizung weit auseinanderzieht, kann beide Kostenblöcke nicht mehr über den Ergänzungskredit 358/359 bündeln: Der setzt eine zugesagte, noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung voraus, „die nicht älter als 12 Monate ist" – bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
  • Falsch beantragt? Ein Verzicht auf die Zusage ist möglich, kostet aber Zeit: ein neuer Zuschuss für dasselbe Vorhaben erst „frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung".

Fällt die alte Heizung mitten im Verfahren aus: Mietkosten für eine Übergangsheizung sind mitförderfähig, „höchstens für eine Mietdauer von einem Jahr" ab Antragstellung.

Lohnt sich der iSFP als Eintrittskarte?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Stufenplan für dein Gebäude. Für den BEG-Bonus zählt nur ein iSFP aus dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) – ein privat bezahlter reicht nicht. Die Beratung wird mit 50 % des förderfähigen Honorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gefördert, Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls mit 50 % auf gedeckelte Ausgaben.

Der Nutzen liegt woanders: Die 5 Prozentpunkte bringen nach der Rechnung oben 500 € bei 40.000 € und 1.500 € bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben. Der eigentliche Wert ist die Verdopplung der Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 €. Für ein Dämmpaket unter 30.000 € ist der iSFP förderrechtlich wertlos; für eine mehrstufige Sanierung ist er die Voraussetzung.

Ab dem 01.09.2026 müssen iSFP in der Druckapplikations-Version 2.6.x generiert werden.

Wenn BAFA nicht passt: §35c EStG für die Dämmung

§35c EStG senkt die tarifliche Einkommensteuer über drei Jahre um zusammen 20 % der Aufwendungen (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt – nur bei Selbstnutzung, nur für Gebäude über zehn Jahre, nur bis Ende 2029. Auf der Dämmseite ist das mehr als die 15 bis rechnerisch 17,5 % beim BAFA – dafür verteilt über drei Jahre und nur, soweit Einkommensteuer anfällt. Auf der Heizungsseite bleibt KfW 458 mit 30 bis 80 % überlegen.

Daraus folgt der Split: KfW 458 für die Wärmepumpe, §35c für die Dämmung – für dieselbe Maßnahme geht beides nie zusammen. Der Wortlaut trägt ihn: Der Ausschluss gilt „für dieselbe Maßnahme", und §35c führt die Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken als eigene Maßnahmen. Aber: Eine amtliche Bestätigung genau für diese Konstellation liegt uns nicht vor – das ist unsere Lesart des Wortlauts, keine Auskunft und keine Steuerberatung. Kläre sie vor der Rechnungsstellung mit dem Finanzamt oder deiner Steuerberatung; falsch aufgeteilt, verlierst du beide Wege.

Muss ich überhaupt dämmen? Die GEG-Pflichten

Eine allgemeine Dämmpflicht für Bestandsgebäude gibt es nicht, nur zwei Auslöser.

Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke: Nach §47 GEG müssen oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllen, auf höchstens 0,24 W/(m²K) gedämmt werden. Selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern trifft sie erst bei einem Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002, dann mit zwei Jahren Frist – dazu ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt.

Wenn du sowieso baust: Nach §48 GEG müssen erneuerte Außenbauteile die U-Werte der Anlage 7 einhalten – Außenwände, Dachflächen und oberste Geschossdecken 0,24 W/(m²K). Ausgenommen sind Änderungen an „nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe" – eine einzelne Fensterscheibe ist deshalb kein Sanierungsfall; ob ein Fenstertausch die 10-%-Schwelle überschreitet, hängt vom Gebäude ab.

Eine Zahl nennen wir hier bewusst nicht: Die BEG-Förderung verlangt strengere U-Werte als das GEG; sie stehen in den technischen Mindestanforderungen zur Richtlinie, die uns nicht belastbar vorliegen – lass sie dir vom Energieeffizienz-Experten nennen, der die TPB ohnehin erstellt.

Ob und wann du die Heizung tauschen musst, ordnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau ein.

Was sich 2027 und danach ändert

DatumWas passiert
01.02.2027Klimageschwindigkeitsbonus 16 → 12 %, Heizungs-Höchstbetrag 28.000 → 27.250 €; danach halbjährlich −4 pp und −750 €.
1. Q. 2027Wertschöpfungsbonus geplant: 30 % Grundförderung nur noch für Wärmepumpen aus EU-Fertigung, sonst 15 %.
1. Q. 2027Geplanter WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen – nur mit EBW-gefördertem iSFP.
01.08.2028Kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr.
31.12.2029Letzter Abschluss einer §35c-Maßnahme.
31.12.2030Ende der BEG-EM-Richtlinie.

Der Heizungsantrag ist zeitkritisch, der Dämmantrag bislang nicht – die Sätze auf der Hülle sind unverändert. Schaffst du dieses Jahr nur eines, ist die Heizung das mit der ablaufenden Uhr.

Fazit: Zwei Anträge, ein Verbot, eine kaum kommunizierte Hürde

Merk dir drei Sätze:

  1. Zwei Anträge sind erlaubt, dieselben Kosten zweimal nicht. Heizkörper, hydraulischer Abgleich und Pufferspeicher in den KfW-458-Antrag, Wand und Dach zum BAFA.
  2. Der iSFP-Bonus ist keine Prozentzahl, sondern ein Deckel-Öffner. Unter 30.000 € förderfähigem Volumen bringt er null; sein Wert ist die Verdopplung der Höchstgrenze auf 60.000 €.
  3. Die Faustregel „erst dämmen" ist überholt. Technisch reicht meist der Tausch einzelner Heizkörper – im Heizungsantrag deutlich höher gefördert.

Die eine Entscheidung, die du nicht rückgängig machen kannst: Wer über die BEG WG zum Effizienzhaus sanieren will, darf vorher keine Einzelmaßnahmen fördern lassen – drei Jahre Sperre, in beide Richtungen.

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Häufige Fragen

Ja. Die Heizung läuft über KfW 458, die Dämmung über das BAFA. Verboten ist nur ein zweiter Antrag über dieselben Kosten: „Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf nur ein Antrag, entweder bei der KfW oder dem BAFA, gestellt werden." Beide Anträge dürfen parallel laufen, die Höchstbeträge sind getrennt – 28.000 € für die Heizung, 30.000 € für die Hülle und 60.000 € mit iSFP-Bonus. Stand: Juli 2026.

15 % Grundfördersatz. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten kommt seit dem 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen dazu – und nur auf den Teil oberhalb dieser 30.000 €. Bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben ergibt das rechnerisch 10.500 € Zuschuss, also effektiv 17,5 %. Die oft genannten 20 % erreicht damit praktisch niemand. Rechenweg, keine amtliche Zahl. Stand: Juli 2026.

Beim Heizungstausch sind Niedertemperatur-Heizkörper (Vorlauf ≤ 55 °C), Flächenheizungen, hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung und Pufferspeicher schon im KfW-458-Antrag mitgefördert – dort mit 30 bis 80 % statt mit 15 %. Wer sie zusätzlich beim BAFA als Heizungsoptimierung einreicht, reicht dieselben Kosten zweimal ein. Eine eigenständige BAFA-Heizungsoptimierung ist ohnehin gesperrt, solange der Wärmeerzeuger jünger als zwei Jahre ist. Stand: Juli 2026.

Technisch meist nicht. Das Umweltbundesamt sieht bei rund der Hälfte der Wohn-Bestandsgebäude Anpassungsbedarf an der Systemtemperatur und empfiehlt „in den häufigsten Fällen", einzelne gering dimensionierte Heizkörper zu tauschen – nicht die Fassade. Gebäude ab Baujahr 1995 sind selten problematisch. Förderrechtlich ist der Heizkörperweg zusätzlich der günstigere, weil er im Heizungsantrag mitläuft. Stand: Juli 2026.

Der Bonus selbst bringt wenig – rechnerisch 500 € bei 40.000 € und 1.500 € bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben. Der eigentliche Wert liegt in der Verdopplung der Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 € pro erster Wohneinheit. Die Energieberatung wird mit 50 %, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert; nur ein im EBW-Programm geförderter iSFP zählt für den BEG-Bonus. Stand: Juli 2026.

Der Ausschluss ist maßnahmenbezogen formuliert: „Für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden." Und §35c EStG führt die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken als eigene Maßnahmen. Der Wortlaut lässt den Split damit zu – eine amtliche Bestätigung genau für diese Konstellation liegt uns aber nicht vor. Das ist keine Steuerberatung: vorher mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung klären. Stand: Juli 2026.

20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), maximal 40.000 € je Objekt, Gebäude älter als zehn Jahre, nur bei Selbstnutzung, Abschluss vor dem 01.01.2030. Auf der Dämmseite ist der Satz höher als die 15 bis rechnerisch 17,5 % beim BAFA (Rechenweg, keine amtliche Zahl) – dafür fließt das Geld später und nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt. Auf der Heizungsseite bleibt KfW 458 klar besser. Stand: Juli 2026.

Nicht sofort. BEG EM und BEG WG schließen sich aus: Ein Antrag über die BEG WG ist frühestens drei Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens möglich – und umgekehrt genauso. Wer eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus plant, sollte deshalb nicht mit Einzelmaßnahmen anfangen. Stand: Juli 2026.

Ab 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus (16 → 12 %) und der Heizungs-Höchstbetrag (28.000 → 27.250 €), danach halbjährlich weiter. Im 1. Quartal 2027 soll der Wertschöpfungsbonus kommen: Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, sinkt die Grundförderung auf 15 %. Ab Antragstellung 01.08.2028 gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr. Stand: Juli 2026.

Pflicht ist nur die oberste Geschossdecke, und auch die nur, wenn sie den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt – dann gilt U ≤ 0,24 W/(m²K) nach §47 GEG. Für selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern greift eine Ausnahme, dazu kommt ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt. Wenn du dämmst, gelten die U-Wert-Höchstwerte der Anlage 7 GEG, sobald mehr als 10 % einer Bauteilgruppe betroffen sind. Stand: Juli 2026.