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Wärmepumpe Bremen – effizient heizen im milden Nordwesten

Bremer Winter sind mild – milder als in Berlin. Genau dann arbeitet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe am effizientesten, denn der Winter entscheidet über die Jahresarbeitszahl, nicht der Jahresschnitt. Und der im April 2026 beschlossene Wärmeplan ist deutlich: Fernwärme wird nur einen Teil der Stadt erreichen. Berechnen Sie in 60 Sekunden, was eine Wärmepumpe für Ihr Haus in Bremen bedeutet.

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Warum sich eine Wärmepumpe in Bremen besonders lohnt

Das maritime Klima der Weserregion sorgt für milde Winter: Das Januarmittel liegt im langjährigen Schnitt bei gut 2 °C an der DWD-Station Bremen – ein besserer Wert als in Berlin. Für die Jahresarbeitszahl einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Januar die entscheidende Größe und nicht das Jahresmittel: Die Anlage muss seltener in den ineffizienten Tieftemperaturbetrieb.

Gleichzeitig zeigt der kommunale Wärmeplan, den der Senat am 7. April 2026 beschlossen hat (die Stadtbürgerschaft folgte rund zwei Wochen später): Für einen großen Teil der Stadt – etwa die Reihenhaus- und Einfamilienhausquartiere in Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld oder Huchting – bleibt die dezentrale Lösung, in der Regel die Luft-Wasser-Wärmepumpe; nur ein Teil des Wärmebedarfs soll über Fern- und Nahwärmenetze laufen. Viele dieser Häuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren heizen noch mit Öl oder Gas und profitieren beim Umstieg am stärksten.

Zur Einordnung: Die vieldiskutierte 65-%-Regel greift beim Heizungstausch im Bestand nicht mehr – die gesetzliche Vorgabe eines Mindestanteils von 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung ist entfallen, die §§ 71 bis 73 GModG lauten heute „(weggefallen)". Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das zugehörige Änderungsgesetz beschlossen, das die freie Heizungswahl wiederherstellt; es wurde am 23. Juli 2026 ausgefertigt, am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet und gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026 – seitdem heißt das Stammgesetz selbst Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Ersatzlos ist die Streichung allerdings nicht: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss nach § 43 GModG ab 2029 mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe einsetzen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % („Bio-Treppe"). Wer eine Wärmepumpe einbaut, fällt nicht darunter: Eine gesetzliche Pflicht zur Wärmepumpe besteht heute nicht – die Entscheidung ist eine reine Rechenaufgabe.

Wirtschaftlich spricht der Zeitpunkt trotzdem für sich: Der CO₂-Preis auf Öl und Gas steigt weiter, und die Bundesförderung wird ab 2027 schrittweise abgeschmolzen – die förderfähigen Höchstkosten sinken dann in Halbjahresschritten. Wer wartet, zahlt tendenziell doppelt: höhere Brennstoffkosten und weniger Zuschuss.

Förderung für Ihre Wärmepumpe in Bremen

Bremen hat derzeit kein eigenes Landeszuschussprogramm für Wärmepumpen. Das Programm „Heizungstausch" der Bremer Aufbau-Bank (BAB) ist eingestellt: Der Senat hat 2025 beschlossen, Landesförderprogramme zu beenden, die lediglich ergänzend zur Bundesförderung wirken – Antragsschluss war der 31. August 2025, seit dem 1. September 2025 werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Die Bundesförderung läuft über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 70 % der förderfähigen Kosten – bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 19.600 € Zuschuss. Die oft genannten 22.400 € setzen die höhere Obergrenze von 80 % voraus, und die gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag, also mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt) – und auch dann nur zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus. Wie sich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus zusammensetzen, wer sie bekommt und wie der Antrag abläuft, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Ab dem 1. Februar 2027 wird die Förderung schrittweise abgeschmolzen: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte – bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Unabhängig davon sinkt ab dem 1. Quartal 2027 die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Dafür kommt zum selben Zeitpunkt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu, „wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat" – wer ihn bekommt, steht also wieder bei den vollen 30 %; die Details dazu stehen im Ratgeber. Was genau als Ursprung in der Union gilt, ist allerdings noch nicht definiert: Die Förderrichtlinie verweist dafür auf ein Infoblatt, das die Kriterien bislang nicht enthält.

Neu ist: Der Senat hat am 26. Mai 2026 die Entwicklung eines neuen Kreditförderprogramms für die Wärmewende beschlossen, das ab Herbst 2026 starten soll; die Bedingungen stehen noch nicht fest und das Programm ist aktuell noch nicht beantragbar. Kostenlos und unabhängig beraten unterdessen die Fachleute der Klimaschutzagentur energiekonsens, die die Bremer Gebäudetypen im jeweiligen Quartier kennen.

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Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Bremen

Vor Förderung meist 22.000 € bis 40.000 € je nach Wohnfläche, für ein typisches Einfamilienhaus rund 28.000 €. Ohne Landeszuschuss trägt in Bremen die KfW-Förderung den Hauptteil der Entlastung: bis zu 19.600 €, also 70 % der 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Die oft genannten 22.400 € setzen die höhere Obergrenze von 80 % voraus – die gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag, also mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt) und auch dann nur zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus.

Aktuell nicht als Zuschuss. Der Bremer Senat hat 2025 entschieden, Landesprogramme einzustellen, die nur ergänzend zur Bundesförderung wirken; das Programm „Heizungstausch" ist ausgelaufen – Antragsschluss war der 31. August 2025, Neuanträge ab dem 1. September 2025 werden nicht mehr bearbeitet. Ein neues Kreditförderprogramm der BAB ist ab Herbst 2026 geplant, aber noch nicht beantragbar. Die KfW-Heizungsförderung ist damit derzeit der zentrale Zuschussweg in Bremen.

Ja. Mit gut 2 °C im Januarmittel hat Bremen mildere Winter als Berlin – und der Winter ist die Größe, die über die Effizienz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheidet. Das niedrigere Jahresmittel kommt von kühleren Sommern und ist für die Heizung ohne Bedeutung.

Ja, aber die Aufstellung will geplant sein. Bei schmalen Grundstücken und kurzen Abständen zum Nachbarn sind Schallschutz und Abstandsflächen der entscheidende Punkt – leise Außengeräte, eine schallentkoppelte Aufstellung oder eine Innenaufstellung lösen das in den meisten Fällen. Fachbetriebe rechnen die Schallimmission am Nachbarfenster vorab nach TA Lärm nach.

Der am 21. April 2026 beschlossene Wärmeplan ordnet jeden Baublock einem Wärmeversorgungsgebiet zu: Wärmenetzgebiet, Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiet – Letztere werden bis spätestens 2028 im Rahmen der Fortschreibung näher untersucht. Diese Einteilung steht in der Karte nach § 18 WPG; getrennt davon zeigen die Karten nach § 19 WPG, die Bremen unter der Überschrift „Eignungsgebiete" führt, wo sich dezentrale Luftwärmepumpen ohne Schallschutzhaube und dezentrale Erdwärmepumpen eignen. Der Plan ist eine Orientierung, kein Anschlussversprechen und keine Pflicht: Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht nach § 18 Abs. 2 WPG keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen – nur ein Teil des künftigen Wärmebedarfs soll über Netze laufen, der Rest dezentral.

Nein. Die 65-%-Regel greift beim Heizungstausch im Bestand nicht mehr – die §§ 71 bis 73 GModG lauten heute „(weggefallen)". Dahinter steht das Änderungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben: ausgefertigt am 23. Juli 2026, am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet und seit dem 29. Juli 2026 mit seinen wesentlichen Neuregelungen in Kraft. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) selbst ist das Stammgesetz – das umbenannte Gebäudeenergiegesetz. Ersatzlos ist die Streichung nicht: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, unterliegt nach § 43 GModG einer ab 2029 stufenweise steigenden Pflicht zu klimaneutralen Brennstoffen. Wer eine Wärmepumpe einbaut, fällt nicht darunter – sie ist eine wirtschaftliche Entscheidung, keine Pflicht.

Die KfW-Förderung gilt in Bremerhaven identisch, einen eigenen kommunalen Wärmeplan hat Bremerhaven im November 2025 beschlossen (der Entwurf lag im August 2025 öffentlich aus). Unser Rechner funktioniert für beide Städte des Landes Bremen.

Wärmepumpe in anderen Städten